
Sekundarschulen
Schulentwicklungsplan Landkreis Mansfeld-Südharz
Sekundarschulen, Förderschulen und Gymnasien bis 2019
Im Landkreis Mansfeld-Südharz gibt es 9 Sekundarschulen (s. Karte).
(1) "In der Sekundarschule werden Schülerinnen nd Schüler des 5. bis 10. Schuljahrganges unterrichtet. Die Sekundarschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung. Sie kann mit Zustimmung der obersten Schulbehörde als Schule mit inhaltlichen Schwerpunkten geführt werden."
(2) "In den Schuljahrgängen 5 und 6 werden die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten besonders gefördert und in die Lernschwerpunkte, Lernanforderungen und Arbeitsmethoden der Schuljahrgänge 7 bis 10 eingeführt. Der Unterricht umfasst für alle Schülerinnen und Schüler gleich verpflichtende Lerninhalte sowie Angebote zur Entwicklung besonderer Interessen und Neigungen und zur Leistungsförderung. Die Einstufung in die abschlusssbezogenen Klassen oder Kurse am Ende des Schuljahrganges ist von der Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen abhängig. Im 6. Schuljahrgang wird in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder erste Freumdsprache eine Klassenarbeit mit zentral gestellten Aufgaben geschrieben. Die Auswahlentscheidung trifft die oberste Schulbehörde."
(3) "Ab dem 7. Schuljahrgang beginnt eine auf Abschlüsse bezogene Differenzierung."
(4) "Der auf den Hauptschulabschluss bezogene Unterricht umfasst den 7. bis 9. Schuljahrgang. Er vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und schafft solide Grundlagen für eine berufliche Bildung sowie für weiterführende Bildungsgänge. Mit dem erfolgreichen Besuch des 9. Schuljahrganges wird der Hauptschulabschluss erworben. Der qualifizierte Hauptschulabschluss wird durch eine besondere Leistungsfeststellung erworben. Dieser berechtigt zum Besuch des 10. Schuljahrganges der Sekundarschule."
(5) "Der auf den Realschulabschluss bezogene Unterricht umfasst den 7. bis 10. Schuljahrgang. Er vermittelt eine erweiterte allgemeine und berufsorientierte Bildung. Mit dem erfolgreichen Besuch des 10. Schuljahrgangs und bestandener Abschlussprüfung wird der Realschulabschluss erworben. Bei Erreichen besonderer Leistungen erwerben die Schülerinnen und Schüler den erweiterten Realschulabschluss, der zum Besuch des 10. Schuljahrgangs des Gymnasiums und zum Eintritt in das berufliche Gymnasium berechtigt."
(6) "Über Umstufungen zwischen Klassen oder Kursen entscheidet die Klassenkonferenz auf der Grundlage der gezeigten Leistungen und der voraussichtlichen Leistungsentwicklung."
(Quelle: Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - § 5 - Sekundarschule)
Im Schulentwicklungsplan 2014 - 2019 ist festgelegt, welche/-r Schüler/-in in welche Sekundarschule geht.