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Förderschulen

Schulentwicklungsplan des Landkreises Mansfeld-Südharz für Förderschulen

Im Landkreis Mansfeld-Südharz gibt es 6 Förderschulen, davon 1 in freier Trägerschaft.

(1) "In der Förderschule werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aller Schuljahrgänge unterrichtet. Es ist das Ziel, auf der Grundlage einer rehabilitationspädagogischen Einflussnahme eine individuelle, entwicklungswirksame, zukunftsorientierte und liebevolle Förderung zu sichern. Für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen können nach Maßgabe ihres individuellen Förderbedarfs spezifische therapieorientierte Unterrichtsbestandteile vorgehalten werden. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Betreuungskräfte unterstützen und ergänzen den Unterricht sowie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler."

(2) "Die Förderschule wird von Schülerinnen und Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen Schulformen nicht ausreichend gefördert werden können und deshalb für längere Zeit einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. Den individuellen Voraussetzungen entsprechend können alle Abschlüsse der allgemeinbilden Schulen erworben werden."

(3) " Förderschulen sind insbesondere

  1.   Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte,
  2.   Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte,
  3.   Förderschulen für Körperbehinderte,
  4.   Förderschulen für Lernbehinderte,
  5.   Förderschulen für Sprachentwicklung,
  6.   Förderschulen mit Ausgleichsklassen,
  7.   Förderschulen für Geistigbehinderte."

(Quelle: Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - § 8 - Förderschulen)

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